Unser Glossar aus dem Versicherungs- und Finanzbereich
B
Begriff
Definition
- Berechtigter
-
Wird im Rahmen eines Altersvorsorgevertrages gemäß dem Altersvermögensgesetz eine Zulage gewährt, wird die-/derjenige als "Förderungsberechtigte/r" oder auch "Berechtigte/r" bezeichnet.